Die Sekundarstufe II bzw. die gymnasiale Oberstufe umfasst die Schuljahrgänge 11 bis 13. In diesen drei Jahren werden die Schülerinnen und Schüler von erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern optimal auf die Abiturprüfungen am Ende des 13. Jahrgangs vorbereitet. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Gymnasium nach dem 12. Schuljahrgang mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zu verlassen, um nach einem einjährigen Praktikum die Fachhochschulreife zu erlangen.
Gymnasiale Oberstufe
Die Jahrgangsstufe 11
Im Schuljahrgang 11 werden Inhalte der Sekundarstufe I wiederholt und gefestigt und bereits abiturrelevante Themen vorbereitet. In diesem Jahrgang ist es aber auch möglich, ein Jahr im Ausland zu verbringen. Damit danach der Einstieg in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erfolgen kann, sind gewisse Voraussetzungen zu beachten, die bereits in Klasse 10 besprochen werden. Auch wird im elften Jahrgang das Profil für die Qualifikationsphase gewählt. Am FGH werden folgende Schwerpunkte angeboten:
- Der naturwissenschaftliche Schwerpunkt mit einer Naturwissenschaft und Mathematik oder mit zwei Naturwissenschaften
- Der sprachliche Schwerpunkt mit einer Fremdsprache und Deutsch oder mit zwei Fremdsprachen
- Der gesellschaftswissenschaftliche Schwerpunkt mit zwei Gesellschaftswissenschaften (z.B. Geschichte und Politik)
Im elften Jahrgang findet auch ein zweiwöchiges Praktikum für die Schülerinnen und Schüler statt. Die Art des Praktikums können sie dabei selbst bestimmen.
Die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase)
In der Qualifikationsphase belegen die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Kurse. Von den Fächern sind drei auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA), die anderen auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA). Die eA-Fächer werden mit fünf Wochenstunden unterrichtet, gA-Fächer mit drei. Nach der Beendigung des Jahrgangs 12 können die Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie die Schule mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen oder ob sie in Jahrgang 13 wechseln, um dann die Abiturprüfungen zu absolvieren.
Die Abiturprüfungen finden nach Beendigung des vierten Kurshalbjahres statt und sind entsprechend den allgemeinen Vorgaben der Schulbehörden terminiert. Aufgrund der staatlichen Anerkennung des FGH gibt es für das Abitur am FGH keine rechtlichen Einschränkungen für den Zutritt an Universitäten oder Fachhochschulen.
In den vergangenen Jahren lag die Quote der Schülerinnen und Schüler, die das Abitur bestanden haben, bei nahezu 100%. Der Gesamtnotendurchschnitt der einzelnen Abiturjahrgänge lag etwas über dem Landesdurchschnitt, was u.a. der guten Unterrichtsversorgung und der Betreuung der Schülerinnen und Schüler in kleinen Gruppen geschuldet ist.